§ 22 FFP BMBWF 2022 (Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung), Inkrafttreten und Außerkrafttreten - JUSLINE Österreich
§ 22 FFP BMBWF 2022 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
FFP BMBWF 2022 - Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2022 in Kraft.
In Kraft seit 01.12.2022 bis 31.12.9999
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