Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
1.Ziffer einsVermögen und Verbindlichkeiten
a)Litera aBankguthaben
b)Litera bWertpapiere
c)Litera cZahlungsverpflichtungen von Mitgliedsinstituten gemäß § 21 Abs. 3Zahlungsverpflichtungen von Mitgliedsinstituten gemäß Paragraph 21, Absatz 3
d)Litera dForderungen, darunter:
aa)Sub-Litera, a, aForderungen, die gemäß § 26 gegenüber einer anderen Sicherungseinrichtung bestehenForderungen, die gemäß Paragraph 26, gegenüber einer anderen Sicherungseinrichtung bestehen
bb)Sub-Litera, b, bForderungen, die aufgrund einer Kreditgewährung gemäß § 29 gegenüber einem anderen Einlagensicherungssystem bestehenForderungen, die aufgrund einer Kreditgewährung gemäß Paragraph 29, gegenüber einem anderen Einlagensicherungssystem bestehen
e)Litera eSonstiges Vermögen
f)Litera fVermögen insgesamt
g)Litera gVerbindlichkeiten der Sicherungseinrichtung gegenüber Dritten, darunter:
aa)Sub-Litera, a, aVerbindlichkeiten, die gegenüber einer anderen Sicherungseinrichtung gemäß § 26 bestehenVerbindlichkeiten, die gegenüber einer anderen Sicherungseinrichtung gemäß Paragraph 26, bestehen
bb)Sub-Litera, b, bVerbindlichkeiten, die aufgrund der Durchführung einer Kreditoperation gemäß § 25 bestehenVerbindlichkeiten, die aufgrund der Durchführung einer Kreditoperation gemäß Paragraph 25, bestehen
h)Litera hNettobestandswert
2.Ziffer 2Einnahmen während des Berichtszeitraums, darunter
a)Litera aBeiträge, davon Zahlungsverpflichtungen von Mitgliedsinstituten gemäß § 21 Abs. 3Beiträge, davon Zahlungsverpflichtungen von Mitgliedsinstituten gemäß Paragraph 21, Absatz 3
c)Litera cgemäß § 24 von anderen Sicherungseinrichtungen erhaltene Finanzmittelgemäß Paragraph 24, von anderen Sicherungseinrichtungen erhaltene Finanzmittel
d)Litera dZahlungen aufgrund eines gemäß § 29 gewährten KreditsZahlungen aufgrund eines gemäß Paragraph 29, gewährten Kredits
e)Litera eErträge aus der Veranlagung vorhandener Finanzmittel
f)Litera fErträge aus Forderungen
g)Litera gsonstige Erträge
h)Litera hRückflüsse aus Insolvenzmassen von CRR-Kreditinstituten
3.Ziffer 3Ausgaben, darunter
a)Litera aAusgaben für die Zwecke der Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung gemäß § 132 BaSAG oder gemäß Art. 79 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014Ausgaben für die Zwecke der Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung gemäß Paragraph 132, BaSAG oder gemäß Artikel 79, der Verordnung (EU) Nr. 806/2014
b)Litera bAusgaben für Sicherungsfälle, darunter
aa)Sub-Litera, a, aeiner anderen Sicherungseinrichtung gemäß § 24 zur Verfügung gestellte Finanzmitteleiner anderen Sicherungseinrichtung gemäß Paragraph 24, zur Verfügung gestellte Finanzmittel
bb)Sub-Litera, b, beiner anderen Sicherungseinrichtung gemäß § 27 zur Verfügung gestellte Finanzmitteleiner anderen Sicherungseinrichtung gemäß Paragraph 27, zur Verfügung gestellte Finanzmittel
cc)Sub-Litera, c, cZahlungen aufgrund von Kreditoperationen gemäß § 25Zahlungen aufgrund von Kreditoperationen gemäß Paragraph 25
c)Litera cAusgaben für Stützungsmaßnahmen gemäß § 30Ausgaben für Stützungsmaßnahmen gemäß Paragraph 30
d)Litera dAufwendungen für bestehende Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
e)Litera esonstige Aufwendungen
4.Ziffer 4Angaben über die Entwicklung der Finanzmittel des Einlagensicherungsfonds während des Berichtzeitraumes, darunter Angaben zur Veränderung in der Zusammensetzung des Wertpapierbestandes während des Berichtzeitraumes
5.Ziffer 5Ausstattung des Einlagensicherungsfonds
a)Litera aVerfügbare Finanzmittel in Prozent der gedeckten Einlagen
b)Litera bUnter/Überausstattung des Einlagensicherungsfonds
6.Ziffer 6Verwendete Berechnungsmethode zum Gesamtrisiko
7.Ziffer 7Verwaltungskosten, die aus der Verwaltung des Einlagensicherungsfonds erwachsen.
In Kraft seit 15.08.2015 bis 31.12.9999
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