Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.09.2026
Über die Entladung stellt der Betreiber der Hafenauffangeinrichtung eine Abfallabgabebescheinigung aus, welche mindestens zwei Jahre an Bord mitzuführen und den Hafenbehörden der Mitgliedstaaten auf Verlangen vorzulegen ist.
In Kraft seit 01.06.2022 bis 31.12.9999
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