§ 1 EntsorgungsV-See 2022 Geltungsbereich

EntsorgungsV-See 2022 - Entsorgungsverordnung-See 2022

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.09.2026

Diese Verordnung gilt für österreichische Jachten (§ 2 Z 5 des Seeschifffahrtsgesetzes – SeeSchFG, BGBl. Nr. 174/1981, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 82/2018) mit einer Rumpflänge von mindestens 2,5 m, die Seehäfen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union anlaufen. Diese Verordnung gilt für österreichische Jachten (Paragraph 2, Ziffer 5, des Seeschifffahrtsgesetzes – SeeSchFG, Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1981,, zuletzt geändert mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2018,) mit einer Rumpflänge von mindestens 2,5 m, die Seehäfen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union anlaufen.

In Kraft seit 01.06.2022 bis 31.12.9999
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