§ 2 ElWG Geltungsbereich

ElWG - Elektrizitätswirtschaftsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Dieses Bundesgesetz hat zum Gegenstand:

  1. 1.Ziffer einsdie Erlassung von Bestimmungen für die Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Speicherung, Aggregierung und Lieferung von Elektrizität sowie die Regelung der Elektrizitätswirtschaft;
  2. 2.Ziffer 2die Festlegung der Rechte von Endkundinnen und Endkunden einschließlich Vertragsrechte;
  3. 3.Ziffer 3die Regelung der Rechte und Pflichten der Markteilnehmer;
  4. 4.Ziffer 4die Regelung der Systemnutzungsentgelte;
  5. 5.Ziffer 5Vorschriften über die Entflechtung sowie
  6. 6.Ziffer 6Regelungen zum sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb.
In Kraft seit 24.12.2025 bis 31.12.9999
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