Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Bei Wirtschaftsgütern, für die der Absetzbetrag geltend gemacht wird, ist dieser im Anlageverzeichnis bzw. in der Anlagekartei auszuweisen. Die Verzeichnisse sind der Abgabenbehörde auf Verlangen vorzulegen.
In Kraft seit 27.06.2023 bis 31.12.9999
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