§ 6 EKAG 2022

EKAG 2022 - Energiekostenausgleichsgesetz 2022

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Informationen gemäß § 5 Abs. 3 lit. a bis c und lit. e sind im Wege der BRZ GmbH als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO) zu prüfen. Liegen die Voraussetzungen für die Begünstigung nicht vor, ist dies der als Begünstigten angegebenen Person mitzuteilen. Positiv geprüfte Gutscheine sind dem Stromlieferanten zur Verrechnung im Wege der Stromrechnung zu übermitteln.Die Informationen gemäß Paragraph 5, Absatz 3, Litera a bis c und Litera e, sind im Wege der BRZ GmbH als Auftragsverarbeiter (Artikel 4, Ziffer 8, DSGVO) zu prüfen. Liegen die Voraussetzungen für die Begünstigung nicht vor, ist dies der als Begünstigten angegebenen Person mitzuteilen. Positiv geprüfte Gutscheine sind dem Stromlieferanten zur Verrechnung im Wege der Stromrechnung zu übermitteln.
  2. (2)Absatz 2,Die positiv geprüften Gutscheine werden der Buchhaltungsagentur des Bundes zur Verrechnung und Zahlung der an das Bundesministerium für Finanzen übermittelten e-Rechnungen und zur Überprüfung der Voraussetzung des § 2 und § 3 übermittelt.Die positiv geprüften Gutscheine werden der Buchhaltungsagentur des Bundes zur Verrechnung und Zahlung der an das Bundesministerium für Finanzen übermittelten e-Rechnungen und zur Überprüfung der Voraussetzung des Paragraph 2 und Paragraph 3, übermittelt.
In Kraft seit 09.04.2022 bis 31.12.2029
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 6 EKAG 2022


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 EKAG 2022 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 6 EKAG 2022


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 6 EKAG 2022


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 6 EKAG 2022 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis EKAG 2022 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 5 EKAG 2022
§ 7 EKAG 2022