Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
(1)Absatz eins,Das Energiekostenausgleichsgesetz, BGBl. I Nr. 37/2022, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.Das Energiekostenausgleichsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2022,, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.
(2)Absatz 2,§ 8 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.Paragraph 8, tritt mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.
In Kraft seit 19.07.2024 bis 31.12.2029
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