§ 6 EKAG 2022

Energiekostenausgleichsgesetz 2022

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.04.2022 bis 31.12.2029
  1. (1)Absatz eins,Die Informationen gemäß § 5 Abs. 3 lit. a bis c und lit. e sind im Wege der BRZ GmbH als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO) zu prüfen. Liegen die Voraussetzungen für die Begünstigung nicht vor, ist dies der als Begünstigten angegebenen Person mitzuteilen. Positiv geprüfte Gutscheine sind dem Stromlieferanten zur Verrechnung im Wege der Stromrechnung zu übermitteln.Die Informationen gemäß Paragraph 5, Absatz 3, Litera a bis c und Litera e, sind im Wege der BRZ GmbH als Auftragsverarbeiter (Artikel 4, Ziffer 8, DSGVO) zu prüfen. Liegen die Voraussetzungen für die Begünstigung nicht vor, ist dies der als Begünstigten angegebenen Person mitzuteilen. Positiv geprüfte Gutscheine sind dem Stromlieferanten zur Verrechnung im Wege der Stromrechnung zu übermitteln.
  2. (2)Absatz 2,Die positiv geprüften Gutscheine werden der Buchhaltungsagentur des Bundes zur Verrechnung und Zahlung der an das Bundesministerium für Finanzen übermittelten e-Rechnungen und zur Überprüfung der Voraussetzung des § 2 und § 3 übermittelt.Die positiv geprüften Gutscheine werden der Buchhaltungsagentur des Bundes zur Verrechnung und Zahlung der an das Bundesministerium für Finanzen übermittelten e-Rechnungen und zur Überprüfung der Voraussetzung des Paragraph 2 und Paragraph 3, übermittelt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.04.2022 bis 31.12.2029
  1. (1)Absatz eins,Die Informationen gemäß § 5 Abs. 3 lit. a bis c und lit. e sind im Wege der BRZ GmbH als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO) zu prüfen. Liegen die Voraussetzungen für die Begünstigung nicht vor, ist dies der als Begünstigten angegebenen Person mitzuteilen. Positiv geprüfte Gutscheine sind dem Stromlieferanten zur Verrechnung im Wege der Stromrechnung zu übermitteln.Die Informationen gemäß Paragraph 5, Absatz 3, Litera a bis c und Litera e, sind im Wege der BRZ GmbH als Auftragsverarbeiter (Artikel 4, Ziffer 8, DSGVO) zu prüfen. Liegen die Voraussetzungen für die Begünstigung nicht vor, ist dies der als Begünstigten angegebenen Person mitzuteilen. Positiv geprüfte Gutscheine sind dem Stromlieferanten zur Verrechnung im Wege der Stromrechnung zu übermitteln.
  2. (2)Absatz 2,Die positiv geprüften Gutscheine werden der Buchhaltungsagentur des Bundes zur Verrechnung und Zahlung der an das Bundesministerium für Finanzen übermittelten e-Rechnungen und zur Überprüfung der Voraussetzung des § 2 und § 3 übermittelt.Die positiv geprüften Gutscheine werden der Buchhaltungsagentur des Bundes zur Verrechnung und Zahlung der an das Bundesministerium für Finanzen übermittelten e-Rechnungen und zur Überprüfung der Voraussetzung des Paragraph 2 und Paragraph 3, übermittelt.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten