§ 16c EisbG Verkehrseröffnungsfrist

EisbG - Eisenbahngesetz 1957

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

In der Verkehrskonzession ist eine angemessene Verkehrseröffnungsfrist festzusetzen.

In Kraft seit 27.07.2006 bis 31.12.9999
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