Diese Verordnung regelt die Gewährung der Zuschüsse nach § 53b Abs. 2 Z 3 ASVG und der Differenzvergütung nach § 53b Abs. 3 ASVG und deren Abwicklung. Diese Verordnung regelt die Gewährung der Zuschüsse nach Paragraph 53 b, Absatz 2, Ziffer 3, ASVG und der Differenzvergütung nach Paragraph 53 b, Absatz 3, ASVG und deren Abwicklung.
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