§ 7 EEff-IVEV Schlussbestimmungen

EEff-IVEV - Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Sprachliche Gleichbehandlung

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter.

In Kraft seit 10.11.2023 bis 31.12.9999
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