§ 1 EEff-IVEV Allgemeine Bestimmungen

EEff-IVEV - Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Regelungsgegenstand

Diese Verordnung konkretisiert die technische Machbarkeit und die kosteneffiziente Durchführbarkeit bei der individuellen Verbrauchserfassung und Fernablesbarkeit für die Zwecke des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG), BGBl. I Nr. 72/2014, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2023. Diese Verordnung konkretisiert die technische Machbarkeit und die kosteneffiziente Durchführbarkeit bei der individuellen Verbrauchserfassung und Fernablesbarkeit für die Zwecke des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 72 aus 2014,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2023,.

In Kraft seit 10.11.2023 bis 31.12.9999
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