Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen sind von den Stempel- und Rechtsgebühren und den Verwaltungsabgaben des Bundes befreit.
In Kraft seit 24.07.2025 bis 31.12.9999
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