Art. 1 § 24 DV-StAG Amtssiegel auf Ausfertigungen

DV-StAG - Staatsanwaltschaftsgesetz-DV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Die Ausfertigungen von Amtszeugnissen und von Schreiben an eine ausländische Behörde, an eine ausländische Vertretungsbehörde im Inland oder an eine österreichische Vertretungsbehörde im Ausland sind mit dem allgemeinen Amtssiegel zu versehen.

In Kraft seit 01.07.1986 bis 31.12.9999
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