Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.12.2025
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2)Absatz 2Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze oder Verordnungen des Bundes verweist, sind diese in der am 1. März 2025 geltenden Fassung anzuwenden.
(3)Absatz 3Soweit dieses Gesetz auf Richtlinien der Europäischen Union verweist, ist darunter die Fassung dieser Richtlinien am 1. März 2025 zu verstehen.
In Kraft seit 16.05.2025 bis 21.10.2025
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