§ 11 BTÜ-V Schlussbestimmungen

BTÜ-V - Bluetongue-Überwachungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Kosten

Die Kosten für

  1. 1.Ziffer einsdie Untersuchungen und Probennahmen gemäß den §§ 4 und 5,die Untersuchungen und Probennahmen gemäß den Paragraphen 4 und 5,
  2. 2.Ziffer 2die Anschaffung und den Betrieb der Vektorfallen gemäß § 6 Abs. 1 (Materialkosten; erforderlichenfalls auch Stromkosten),die Anschaffung und den Betrieb der Vektorfallen gemäß Paragraph 6, Absatz eins, (Materialkosten; erforderlichenfalls auch Stromkosten),
  3. 3.Ziffer 3die Auswertungen, Bestimmungen und Untersuchungen gemäß § 6 Abs. 2, § 8 und § 9,die Auswertungen, Bestimmungen und Untersuchungen gemäß Paragraph 6, Absatz 2,, Paragraph 8 und Paragraph 9,,
In Kraft seit 15.07.2007 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 11 BTÜ-V


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 11 BTÜ-V selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 11 BTÜ-V


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 11 BTÜ-V


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 11 BTÜ-V eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 10 BTÜ-V
§ 12 BTÜ-V