Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Kosten
Die Kosten für
1.Ziffer einsdie Untersuchungen und Probennahmen gemäß den §§ 4 und 5,die Untersuchungen und Probennahmen gemäß den Paragraphen 4 und 5,
2.Ziffer 2die Anschaffung und den Betrieb der Vektorfallen gemäß § 6 Abs. 1 (Materialkosten; erforderlichenfalls auch Stromkosten),die Anschaffung und den Betrieb der Vektorfallen gemäß Paragraph 6, Absatz eins, (Materialkosten; erforderlichenfalls auch Stromkosten),
3.Ziffer 3die Auswertungen, Bestimmungen und Untersuchungen gemäß § 6 Abs. 2, § 8 und § 9,die Auswertungen, Bestimmungen und Untersuchungen gemäß Paragraph 6, Absatz 2,, Paragraph 8 und Paragraph 9,,
In Kraft seit 15.07.2007 bis 31.12.9999
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