Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 - BLKUFG 1998 (BLKUFG) Fundstelle

BLKUFG - Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 - BLKUFG 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Kundmachung der Landesregierung vom 27. Oktober 1998 über die
Wiederverlautbarung des Beamten- und Lehrer-Kranken- und
Unfallfürsorgegesetzes

LGBl. Nr. 97/1998

Änderung

LGBl. Nr. 41/1999 - Landtagsmaterialien: 136/99

LGBl. Nr. 25/2002 - Landtagsmaterialien: 434/01

LGBl. Nr. 4/2003 - Landtagsmaterialien: 388/02

LGBl. Nr. 89/2004 - Landtagsmaterialien: 278/04

LGBl. Nr. 98/2006 - Landtagsmaterialien: 297/06

LGBl. Nr. 30/2011 - Landtagsmaterialien: 4/11

LGBl. Nr. 114/2011 - Landtagsmaterialien: 502/11

LGBl. Nr. 60/2012 - Landtagsmaterialien: 11/12

LGBl. Nr. 150/2012 - Landtagsmaterialien: 559/12

LGBl. Nr. 130/2013 - Landtagsmaterialien: 388/13

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

Artikel I

 

Artikel II

 

Artikel III

 

Artikel IV

 

Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 (BLKUFG 1998)

I. HAUPTSTÜCK
Krankenfürsorge

1. Abschnitt
Krankenfürsorge der Landesbeamten

1. Unterabschnitt
Anspruchsberechtigung

§ 1

Anspruchsberechtigte

§ 2

Angehörige

2. Unterabschnitt
Mittel zur Deckung des Aufwandes

§ 3

Sondervermögen

§ 4

Beiträge der Anspruchsberechtigten

§ 5

Zuwendungen des Landes

§ 6

Berechnung und Überweisung der Beiträge und Zuwendungen

§ 7

Rücklage und Umlaufvermögen

§ 8

Jahresvoranschlag, Rechnungsabschluss

3. Unterabschnitt
Leistungen

§ 9

Arten und Höhe

§ 10

Heilbehandlung

§ 11

Krankenbehandlung

§ 12

Heilmittel und Heilbehelfe

§ 13

Anstaltspflege

§ 14

Sonderleistungen

§ 15

Krankheitsverhütung

§ 16

Leistungen bei Mutterschaft

§ 18

Sonderbestimmungen für Angehörige

§ 19

Geltendmachung von Leistungsansprüchen

§ 20

Rückerstattungspflicht

§ 21

Übergang von Schadenersatzansprüchen

2. Abschnitt
Krankenfürsorge der Landeslehrer

§ 22

Sinngemäße Anwendung des ersten Abschnittes

§ 23

Sondervermögen

II. HAUPTSTÜCK
Unfallfürsorge

1. Abschnitt
Unfallfürsorge der Landesbeamten

1. Unterabschnitt
Anspruchsberechtigung

§ 24

Anspruchsberechtigte

2. Unterabschnitt
Dienstunfälle und Berufskrankheiten

§ 25

Dienstunfälle

§ 26

Dienstunfällen gleichgestellte Unfälle

§ 27

Berufskrankheiten

3. Unterabschnitt
Leistungen

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 28

Entstehen des Anspruches

§ 29

Anzeigepflicht

§ 30

Ärztliche Untersuchung

§ 31

Bemessungsgrundlage

§ 32

Geltendmachung von Ansprüchen

§ 33

Ruhen von Ansprüchen

§ 34

Erlöschen von Ansprüchen

§ 35

Auszahlung von wiederkehrenden Leistungen

§ 36

Sonderzahlungen

§ 37

Neufestsetzung von wiederkehrenden Leistungen

§ 38

Entziehung von wiederkehrenden Leistungen

§ 39

Verwirkung von Ansprüchen

§ 40

Rückerstattungspflicht

§ 41

Übergang von Schadenersatzansprüchen

B. Bestimmungen über die einzelnen Leistungen

§ 42

Arten der Leistungen

§ 43

Heilbehandlung

§ 44

Krankenbehandlung

§ 45

Anstaltspflege

§ 46

Sonderleistungen

§ 47

Versehrtenrente, Abfindung

§ 48

Bemessung der Versehrtenrente

§ 49

Zusatzrente für Schwerversehrte

§ 50

Kinderzuschuss

§ 51

Entziehung der Versehrtenrente

§ 52

Versehrtengeld

§ 53

Bestattungskostenbeitrag

§ 54

Witwen-(Witwer-)Rente

§ 55

Rente der früheren Ehefrau (des früheren Ehemannes)

§ 56

Waisenrente

§ 57

Eltern- und Geschwisterrente

§ 58

Höchstausmaß der Hinterbliebenenrenten

§ 59

Witwen-(Witwer-)Beihilfe

§ 59a

Eingetragene Partnerschaften

2. Abschnitt
Unfallfürsorge der Landeslehrer

§ 60

Sinngemäße Anwendung der Bestimmungen des 1. Abschnittes

III. HAUPTSTÜCK
Verwaltung

1. Abschnitt
Verwaltungskommission der Kranken- und Unfallfürsorge der Landesbeamten, Mitwirkung fachkundiger Laienrichter

§ 61

Aufgaben, Zusammensetzung, Beschlüsse; Interessenanwalt

§ 63

Ersatzmitglieder

§ 64

Persönliche Voraussetzungen für die Bestellung

§ 65

Ausübung des Vorschlagsrechtes

§ 66

Unvereinbarkeit

§ 67

Verlust und Ruhen der Mitgliedschaft

§ 68

Amtsdauer

§ 69

Entschädigung

§ 70

Geschäftsstelle

§ 70a

Mitwirkung fachkundiger Laienrichter

2. Abschnitt
Verwaltungskommission der Kranken- und Unfallfürsorge der Landeslehrer, Mitwirkung fachkundiger Laienrichter

§ 71

Aufgaben, Zusammensetzung, Beschlüsse; Interessenanwalt

§ 72

Mitwirkung fachkundiger Laienrichter

IV. HAUPTSTÜCK
Schlussbestimmungen

§ 74

 

§ 75

Allgemeine Meldepflicht

§ 76

Verwendung personenbezogener Daten

§ 77

Verweisungen

§ 78

Inkrafttreten

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.01.1968 bis 31.12.9999
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