Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Sofern bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes eine Zuständigkeit der Austro Control GmbH vorliegt, ist in solchen Fällen der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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