§ 12 Bgld. WSRV

Bgld. WSRV - Burgenländische Wildstandregulierungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

(1) Diese Verordnung sowie die Anlagen 1 und 2 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die §§ 76 bis 90 der Bgld. Jagdverordnung, LGBl. Nr. 23/2005, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 3/2016, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.

(3) § 1 Abs. 1, § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 1, § 10 und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 32/2019 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 79/2019 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 06.11.2019 bis 08.07.2021
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