Bgld. Tiermaterialienverordnung (Bgld. TMV) Fundstelle

Bgld. TMV - Bgld. Tiermaterialienverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 6. Juli 2004 über das Sammeln, Lagern, Befördern und Beseitigen von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten und Materialien (Bgld. Tiermaterialienverordnung)

StF: LGBl. Nr. 44/2004

Änderung

LGBl. Nr. 40/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 12 des Bundesgesetzes betreffend Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und Materialien (Tiermaterialiengesetz - TMG), BGBl. I Nr. 141/2003, wird verordnet:

In Kraft seit 15.07.2004 bis 31.12.9999
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