Bgld. Tiermaterialienverordnung (Bgld. TMV) Fundstelle

Bgld. Tiermaterialienverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.07.2004 bis 31.12.9999

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 6. Juli 2004 über das Sammeln, Lagern, Befördern und Beseitigen von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten und Materialien (Bgld. Tiermaterialienverordnung)

StF: LGBl. Nr. 44/2004

Änderung

LGBl. Nr. 40/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 12 des Bundesgesetzes betreffend Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und Materialien (Tiermaterialiengesetz - TMG), BGBl. I Nr. 141/2003, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.07.2004 bis 31.12.9999

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 6. Juli 2004 über das Sammeln, Lagern, Befördern und Beseitigen von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten und Materialien (Bgld. Tiermaterialienverordnung)

StF: LGBl. Nr. 44/2004

Änderung

LGBl. Nr. 40/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 12 des Bundesgesetzes betreffend Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und Materialien (Tiermaterialiengesetz - TMG), BGBl. I Nr. 141/2003, wird verordnet:

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten