Art. 2 Bgld. PflSchG 1995

Bgld. PflSchG 1995 - Burgenländisches Pflichtschulgesetz 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Die Bestimmungen des Artikel I Z 11 und 14 dieses Gesetzes treten hinsichtlich § 48 Abs. 2 dritter Satz und § 51 Abs. 1 vierter Satz mit 1. Februar 1997, die übrigen Bestimmungen mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.

In Kraft seit 28.09.1999 bis 31.12.9999
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