Anl. 4 Bgld. PflSchG 1995

Bgld. PflSchG 1995 - Burgenländisches Pflichtschulgesetz 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

zum Bgld. Pflichtschul-
gesetz (§ 35 Abs. 4)

 

Polytechnische Schulen im Einzugsgebiet zweisprachiger Volksschulen:

1.

in den politischen Bezirken Eisenstadt-Stadt, Rust und Eisenstadt-Umgebung:

Polytechnische Schule Eisenstadt

mit den Volksschulen

Hornstein, Klingenbach, Siegendorf, Steinbrunn, Trausdorf an der Wulka

und Wulkaprodersdorf,

Polytechnische Schule Rust

mit der Volksschule Oslip;

2.

im politischen Bezirk Güssing:

Polytechnische Schule Güssing

mit den Volksschulen

Güttenbach und Neuberg im Burgenland,

Polytechnische Schule Stegersbach

mit der Volksschule Stinatz;

3.

im politischen Bezirk Mattersburg:

Polytechnische Schule Mattersburg

mit den Volksschulen Antau und Draßburg;

4.

im politischen Bezirk Neusiedl am See:

Polytechnische Schule Neusiedl am See

mit den Volksschulen

Neudorf, Pama und Parndorf;

5.

im politischen Bezirk Oberpullendorf:

Polytechnische Schule Großwarasdorf

mit den Volksschulen

Großwarasdorf, Kleinwarasdorf, Nebersdorf, Nikitsch, Kroatisch Geresdorf

und Kroatisch Minihof,

Polytechnische Schule Oberpullendorf

mit den Volksschulen

Frankenau, Kleinmutschen, Unterpullendorf, Kaisersdorf und Weingraben;

6.

im politischen Bezirk Oberwart:

Polytechnische Schule Oberwart

mit den Volksschulen Dürnbach, Siget in der Wart, Spitzzicken, Unterwart und

Weiden bei Rechnitz.

In Kraft seit 01.09.1997 bis 31.12.9999
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