§ 33 Bgld. KBBG 2009 Eigener Wirkungsbereich

Bgld. KBBG 2009 - Burgenländisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die in diesem Landesgesetz festgelegten Aufgaben der Gemeinden sind im eigenen Wirkungsbereich wahrzunehmen.

In Kraft seit 01.01.2009 bis 31.12.9999
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