Das Land fördert die Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte, der Helferinnen oder Helfer und der Integrationskräfte für Kinderbetreuungseinrichtungen. Zu diesem Zweck sind Fortbildungsveranstaltungen, besonders in den Bereichen der Erziehungswissenschaften, Kinderpsychologie und Didaktik, im erforderlichen Ausmaß anzubieten.
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