Das Rechtsinformationssystem des Bundes ist eine vom Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bereitgestellte elektronische Datenbank. Es dient
1. | der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften (§ 7) durch den Bundeskanzler, | |||||||||
2. | einer allfälligen Kundmachung von in einem Landesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften, | |||||||||
3. | der Kundmachung der Satzungen der Sozialversicherungsträger, | |||||||||
4. | einer allfälligen Kundmachung der Verordnungen der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie | |||||||||
5. | der Information über das Recht der Republik Österreich (§ 13). |
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