Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Das Rechtsinformationssystem des Bundes ist eine vom Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bereitgestellte elektronische Datenbank. Es dient
1. | der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften (§ 7) durch den Bundeskanzler, | |||||||||
2. | einer allfälligen Kundmachung von in einem Landesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften | |||||||||
3. | der Kundmachung der Satzungen der Sozialversicherungsträger, | |||||||||
4. | einer allfälligen Kundmachung der Verordnungen der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie | |||||||||
| der Information über das Recht der Republik Österreich (§ 13). |
Das Rechtsinformationssystem des Bundes ist eine vom Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bereitgestellte elektronische Datenbank. Es dient
1. | der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften (§ 7) durch den Bundeskanzler, | |||||||||
2. | einer allfälligen Kundmachung von in einem Landesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften | |||||||||
3. | der Kundmachung der Satzungen der Sozialversicherungsträger, | |||||||||
4. | einer allfälligen Kundmachung der Verordnungen der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie | |||||||||
| der Information über das Recht der Republik Österreich (§ 13). |