§ 15 BFV Übergangsbestimmung

BFV - Betriebsfunkverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung erteilte Bewilligungen bleiben aufrecht.

In Kraft seit 12.01.2012 bis 31.12.9999
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