Art. 16 BFG 2017 Inkrafttreten und Geltungsdauer

BFG 2017 - Bundesfinanzgesetz 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026

Artikel XVI. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2017.Artikel römisch sechzehn. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2017.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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