Art. 14 BFG 2017 Mittelverwendungsbindung

BFG 2017 - Bundesfinanzgesetz 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Artikel XIV. Soweit in den Detaildokumenten zum Bundesvoranschlag 2017 sonstige Bindungen nach § 37 BHG 2013 ausgewiesen sind, können derart gebundene Beträge mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen für den spezifizierten Zweck in Anspruch genommen werden. Bindungen auf Rücklagen, die im Rahmen des Bundesvoranschlages 2017 veranschlagt werden, fallen mit Ablauf des Finanzjahres 2017 weg.Artikel römisch vierzehn. Soweit in den Detaildokumenten zum Bundesvoranschlag 2017 sonstige Bindungen nach Paragraph 37, BHG 2013 ausgewiesen sind, können derart gebundene Beträge mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen für den spezifizierten Zweck in Anspruch genommen werden. Bindungen auf Rücklagen, die im Rahmen des Bundesvoranschlages 2017 veranschlagt werden, fallen mit Ablauf des Finanzjahres 2017 weg.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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