(2)Absatz 2,Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1/v1 und A2/v2, welche im technischen Bereich verwendet werden, beträgt insgesamt mindestens 172 Unterrichtseinheiten und besteht aus:
Unterrichtseinheiten
VAB Basislehrgang v1/v2 (bzw. Basislehrgang für rechtskundige Mitarbeitende)
80
VAB Wahlmodul aus dem Bereich Soft Skills
7
Individuelle Schwerpunktausbildung
84
Gesamt
172
(3)Absatz 3,Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1/v1 und A2/v2, welche im Verwaltungs- bzw. Support-Bereich verwendet werden, beträgt insgesamt mindestens 144 Unterrichtseinheiten und besteht aus:
In Kraft seit 20.10.2023 bis 31.12.9999
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