§ 2 BEV-GA-V 2023 Ziel der Grundausbildung

BEV-GA-V 2023 - BEV-Grundausbildungsverordnung 2023

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen bekennt sich zu einer an seinen strategischen Zielen orientierten und individuell auf die jeweilige Verwendung abgestimmten Ausbildung seiner Bediensteten. Ziel der Grundausbildung ist es, den Bediensteten Grund- und Übersichtskenntnisse sowie fachliche, soziale und methodische Fähigkeiten, die für den vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlich sind, die Besonderheiten des Dienstes im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und Kenntnisse über die Funktionsweise der österreichischen staatlichen Institutionen und der Europäischen Union zu vermitteln.

In Kraft seit 20.10.2023 bis 31.12.9999
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