§ 5 BEV-GA-V 2023 Aufbau der Grundausbildung

BEV-GA-V 2023 - BEV-Grundausbildungsverordnung 2023

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Grundausbildung besteht aus
    1. 1.Ziffer einsder Basisausbildung,
    2. 2.Ziffer 2der theoretischen Ausbildung und
    3. 3.Ziffer 3der praktischen Verwendung (Ausbildungsturnus).
  2. (2)Absatz 2,Die Grundausbildung erfolgt auf Grund der unterschiedlichen Anforderungen für Arbeitsplätze der verschiedenen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen in den einzelnen Organisationseinheiten teilweise getrennt.
In Kraft seit 20.10.2023 bis 31.12.9999
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