Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für Bedienstete im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, die aufgrund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 oder dienstvertraglicher Vereinbarungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind oder für die gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen bekennt sich zu einer an seinen strategischen Zielen orientierten und individuell auf die jeweilige Verwendung abgestimmten Ausbildung seiner Bediensteten. Ziel der Grundausbildung ist es, den Bediensteten Grund- und Übersichtskenntnisse sowie fachliche, soziale und methodische Fähigkeiten, die für den vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlich sind, die Besonderheiten des Dienstes im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und Kenntnisse über die Funktionsweise der österreichischen staatlichen Institutionen und der Europäischen Union zu vermitteln.
| Unterrichtseinheiten |
VAB Basislehrgang v1/v2 (bzw. Basislehrgang für rechtskundige Mitarbeitende) | 80 |
VAB Wahlmodul aus dem Bereich Soft Skills | 7 |
Individuelle Schwerpunktausbildung | 84 |
Gesamt | 172 |