Anl. 1 BeiPaV 2023

BeiPaV 2023 - Beitragsparameterverordnung 2023

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Lfd. Ziffer

Bezeichnung

Wert

1.

Summe der Vermögenswerte / Aktiva

 

2.

Bestand an erstklassigen liquiden Aktiva

 

3.

Eigenmittel

 

4.

Kernkapital

 

5.

Anforderungen für fixe Gemeinkosten

 

6.

Anforderungen an permanente Mindestkapitalanforderung

 

7.

K-Faktor-Anforderung

 

8.

Summe der Verbindlichkeiten

 

9.

gedeckte Einlagen

 

10.

Interbankeneinlagen

 

11.

Eventualverbindlichkeiten

 

12.

Kreditrisiken

 

13.

Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften

 

14.

Interbankendarlehen

 

15.

Nettoabflüsse in den nächsten 30 Tagen

 

16.

Summe der Handelsbuchpositionen

 

17.

Verbindlichkeiten aus Derivatkontrakten

 

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 BeiPaV 2023


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 BeiPaV 2023 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 BeiPaV 2023


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 BeiPaV 2023


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 BeiPaV 2023 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 11 BeiPaV 2023
Beitragsparameterverordnung 2023 (BeiPaV 2023) Fundstelle