§ 200l BDG 1979 Sonderbestimmungen

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024
Paragraph 200 l,

(Anm.Anmerkung: Abs. 6Absatz 6, mit Ablauf des 31.8.2021 außer Kraft getreten)

In Kraft seit 25.02.2023 bis 31.08.2023
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