Unternehmen haben den Sanierungsplan spätestens sechs Monate ab Rechtskraft der Erteilung der Konzession erstmals zu erstellen und an die FMA zu übermitteln. Sobald ein geprüfter Jahresabschluss vorliegt, ist der Sanierungsplan beruhend auf diesen Zahlen
0 Kommentare zu § 4 BaSaPV