Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Betriebe sind hinsichtlich ihrer Umsätze,
ris-attachment://image001.pngris-attachment://image001.pngbei denen keine Gegenleistung durch Bezahlung mit Bargeld unmittelbar an den Leistungserbringer erfolgt und
ris-attachment://image001.pngris-attachment://image001.pngdenen im Wege einer Online-Plattform abgeschlossene Vereinbarungen zugrunde liegen,
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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