§ 10 BarUV 2015 Schlussbestimmung

BarUV 2015 - Barumsatzverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Wenn in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese, sofern nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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