Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.09.2025
Die Landesregierung hat im Amt der Landesregierung und in jeder Bezirkshauptmannschaft eine rechtskundige oder einen rechtskundigen Bediensteten zu beauftragen, Bürgerinnen und Bürgern in Rechtsangelegenheiten Informationen zu erteilen und Beschwerden entgegenzunehmen.
In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
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