§ 11 B-JVG Verweisung auf andere Rechtsvorschriften

B-JVG - Bundes-Jugendvertretungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.10.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung.

In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.9999
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