§ 30 AusG-GO Schlußbestimmung

AusG-GO - Geschäftsordnung zum Ausschreibungsgesetz 1989

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
  1. (1)Absatz eins,Es treten in Kraft:
    1. 1.Ziffer einsdie §§ 1 bis 15 mit 1. Jänner 1990,die Paragraphen eins bis 15 mit 1. Jänner 1990,
    2. 2.Ziffer 2die §§ 16 bis 29 mit 1. September 1991.die Paragraphen 16 bis 29 mit 1. September 1991.
  2. (2)Absatz 2,§ 21 tritt mit Ablauf des 31. August 1993 außer Kraft. § 26a samt Überschrift in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 484/1993 tritt mit 1. September 1993 in Kraft.Paragraph 21, tritt mit Ablauf des 31. August 1993 außer Kraft. Paragraph 26 a, samt Überschrift in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 484 aus 1993, tritt mit 1. September 1993 in Kraft.
In Kraft seit 22.07.1993 bis 31.12.9999
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