Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Übereinkommen in Kraft.
(2)Absatz 2,Der Gesetzestitel, die §§ 3 und 4, die Paragraphenbezeichnungen der §§ 5 und 6, § 6 Abs. 2 und § 7 in der Fassung des Deregulierungsgesetzes 2017, BGBl. I Nr. 40/2017, treten mit 1. Juli 2017 in Kraft.Der Gesetzestitel, die Paragraphen 3 und 4, die Paragraphenbezeichnungen der Paragraphen 5 und 6, Paragraph 6, Absatz 2 und Paragraph 7, in der Fassung des Deregulierungsgesetzes 2017, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2017,, treten mit 1. Juli 2017 in Kraft.
In Kraft seit 01.07.2017 bis 31.12.9999
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