§ 2 ApostG

ApostG - Apostillegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die auf Grund des Übereinkommens auszustellende Unterzeichnungsbestätigung (Apostille) hat das aus der Anlage ersichtliche Aussehen und ist in deutscher Sprache auszufüllen.

In Kraft seit 13.01.1968 bis 31.12.9999
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