Anl. 2 AEV Zucker- und Stärkeerzeugung

AEV Zucker- und Stärkeerzeugung - Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Zucker- und Stärkeerzeugung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

 

I)römisch eins)

Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässer

II)römisch zwei)

Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisation

Allgemeine Parameter

 

 

Temperatur a)

30°C

35°C

Fischeitoxizität GF,Ei b)

<2

-

Abfiltrierbare Stoffe c)

30 mg/L

d)

pH-Wert

6,5-8,5

6,5-9,5

Anorganische Parameter

 

-

Ammonium

ber. als N

5 mg/L e)

f)

Chlorid

ber. als Cl

durch GF,Ei begrenzt

-

Stickstoff – Gesamter gebundener Stickstoff TNb

ber. als N g)

20 mg/L e) h)

-

Phosphor – Gesamt

ber. als P

2 mg/L

-

Organische Parameter

 

 

Gesamter organisch gebundener Kohlenstoff, TOC

ber. als C i)

35 mg/L j)

-

Chemischer Sauerstoffbedarf, CSB

ber. als O2 i)

100 mg/L k)

-

Biochemischer Sauerstoffbedarf, BSB5 mit Nitrifikationshemmung

ber. als O2

20 mg/L

-

Adsorbierbare organisch gebundene Halogene, (AOX)

ber. als Cl l)

0,03 kg/t m)

0,1 kg/t n)

0,03 kg/t m)

0,1 kg/t n)

  1. a)Litera a
In Kraft seit 04.04.2023 bis 31.12.9999
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