§ 6 AEV Zellstoff und Papier

AEV Zellstoff und Papier - Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Zellstoff und Papier

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt:

  1. 1.Ziffer einsIE-Richtlinie,
  2. 2.Ziffer 2Durchführungsbeschluss der Kommission über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der IE-Richtlinie in Bezug auf die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton.
In Kraft seit 07.04.2018 bis 31.12.9999
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