Anl. 2 AEV Wasch- und Chemischreinigungsprozesse

AEV Wasch- und Chemischreinigungsprozesse - Begrenzung von Abwasseremissionen aus Wasch- und Chemischreinigungsprozessen von Textilien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.08.2026

 

 

I)römisch eins)

II)römisch zwei)

 

 

Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässer

Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisation

B 3

Organische Parameter

 

 

20.

Adsorbierbare org. geb.

0,5 mg/l)

0,5 mg/l

 

Halogene AOX

a)

a)

 

ber. als Cl

 

 

22.

Ausblasbare org.

0,1 mg/l

0,1 mg/l

 

geb. Halogene POX

b)

b)

 

ber. als Cl

 

 

  1. a)Litera a
In Kraft seit 24.05.2019 bis 31.12.9999
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