Anl. 2 AEV Wasch- und Chemischreinigungsprozesse

Begrenzung von Abwasseremissionen aus Wasch- und Chemischreinigungsprozessen von Textilien

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2019 bis 31.12.9999

 

 

I)römisch eins)

II)römisch zwei)

 

 

Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässer

Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisation

B 3

Organische Parameter

 

 

20.

Adsorbierbare org. geb.

0,5 mg/l)

0,5 mg/l

 

Halogene AOX

a)

a)

 

ber. als Cl

 

 

22.

Ausblasbare org.

0,1 mg/l

0,1 mg/l

 

geb. Halogene POX

b)

b)

 

ber. als Cl

 

 

  1. a)Litera a

Stand vor dem 23.05.2019

In Kraft vom 27.05.2004 bis 23.05.2019

 

 

I)römisch eins)

II)römisch zwei)

 

 

Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässer

Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisation

B 3

Organische Parameter

 

 

20.

Adsorbierbare org. geb.

0,5 mg/l)

0,5 mg/l

 

Halogene AOX

a)

a)

 

ber. als Cl

 

 

22.

Ausblasbare org.

0,1 mg/l

0,1 mg/l

 

geb. Halogene POX

b)

b)

 

ber. als Cl

 

 

  1. a)Litera a

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