§ 6 AEV Gerberei

AEV Gerberei - Begrenzung von Abwasseremissionen aus Gerbereien, Lederfabriken und Pelzzurichtereien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt:

  1. 1.Ziffer einsIE-Richtlinie,
  2. 2.Ziffer 2Durchführungsbeschluss der Kommission über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der IE-Richtlinie in Bezug auf das Gerben von Häuten und Fellen.
In Kraft seit 04.12.2014 bis 31.12.9999
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